Stiftung Stern des Südens

Seit dem 26. Mai 2015 sind wir nun auch eine Stiftung!

Innerhalb kürzester Zeit haben wir als Verein Stern des Südens e.V. bereits viele Projekte erfolgreich ins Leben gerufen und schon viel erreicht. Seit Mai 2015 sind wir nun auch eine Stiftung.

Was ändert sich? Nicht viel! Unser Anliegen, Kindern in Deutschland und Brasilien eine besser Zukunft zu geben und sie zu fördern und zu unterstützen, steht weiterhin im Vordergrund. Spenden, die an unsere Stiftung gehen, werden weiterhin für unsere Projekte eingesetzt. 

Mit unserer Stiftung streben wir nun eine langfristige, nachhaltige Planung zur Unterstützung unserer Bildungseinrichtungen an.

Möchten Sie sich als Stifter oder Stifterin engagieren?
Wenden Sie sich bitte an unseren Vorstand oder an die Stiftungsexpertin der Taunus-Sparkasse:

Christine KopplinTaunus Sparkasse Sponsoren
Stiftungsberatung
Telefon: 06172 / 270 722 54
christine.kopplin@taunus-sparkasse.de

Spendenkonto:
Taunus Sparkasse
IBAN: DE70 5125 0000 0001 0008 88
BIC: HELADEF1TSK
Verwendungszweck: Förderstiftung Stern des Südens
(Bei Zuwendungen von über 300 € bitte die vollständige Adresse angeben.)

3 Vorteile einer Stiftung:

Zielgerichtet spenden
Mit einer Spende an eine Stiftung können Sie Engagement zeigen und wissen sicher, welches Projekt mit Ihrem Vermögen dauerhaft gefördert wird.
Steuervorteile nutzen
Bei einer Spende an eine Stiftung werden Sie vom Staat belohnt, denn Stiftungsbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden.
Über das Leben hinaus Gutes tun
Mit einer Spende an eine Stiftung können Sie etwas weitergeben und über Ihr Leben hinaus wirken. Schaffen Sie sich ein persönliches Andenken.

Stiftung Stern des Südens

Als Starthilfe erhielt der Stern des Südens einen Check von 2.500 € von der Taunus Sparkasse. Wir bedanken uns herzlich für diese großzügige Spende!

Bestätigung über Zuwendung an die „Stiftung Stern des Südens“
in der Stiftergemeinschaft der Taunus Sparkasse

Die Stiftergemeinschaft der Taunus Sparkasse ist nach der vorläufigen Bescheinigung des Finanzamtes Fürth vom 04.11.2009 Steuer-Nr. 218/101/93325 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Spenden an die Stiftung Stern des Südens in der Stiftergemeinschaft der Taunus Sparkasse sind gemäß § 10b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig. Wir bestätigen, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke i. S. d. §§ 51ff AO verwendet wird. Vielen Dank für ihre Spende!

Stiftung Stern des Südens
In der Stiftergemeinschaft der Taunus Sparkasse